Rechtsprechung
   LG Berlin, 26.06.2018 - 55 S 225/16 WEG   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,57756
LG Berlin, 26.06.2018 - 55 S 225/16 WEG (https://dejure.org/2018,57756)
LG Berlin, Entscheidung vom 26.06.2018 - 55 S 225/16 WEG (https://dejure.org/2018,57756)
LG Berlin, Entscheidung vom 26. Juni 2018 - 55 S 225/16 WEG (https://dejure.org/2018,57756)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,57756) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 14 Nr 4 WoEigG, § 23 WoEigG, §§ 23 ff WoEigG, § 43 Nr 4 WoEigG, § 280 BGB
    Wohnungseigentumssache: Vorliegen eines anspruchsbegründenden Beschlusses; Anfechtung eines Negativbeschlusses; Beauftragung eines Sonderfachmanns zur Ermittlung eines Handlungsbedarfs wegen Schadstoffbelastung; Maßnahme ordnungsmäßiger Verwaltung bei Ablehnung eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (21)

  • AG Berlin-Mitte, 18.08.2016 - 24 C 19/15
    Auszug aus LG Berlin, 26.06.2018 - 55 S 225/16
    Die Berufungen der Kläger und der Beklagten gegen das am 18.8.2016 verkündete Urteil des Amtsgerichts Mitte - 24 C 19/15 - werden zurückgewiesen.

    unter Abänderung des am 18.08.2016 verkündeten Urteils des AG Mitte - 24 C 19/15 -.

    das am 18.08.2016 verkündete Urteil des AG Mitte - 24 C 19/15 - abzuändern und die Klage abzuweisen, soweit das Gericht den in der ETV vom 09.04.2015 zu TOP 7 gefassten Beschluss bezüglich der Einzelabrechnungen 2014 und den Beschluss zu TOP 9 (Badsanierung) für ungültig erklärt sowie festgestellt hat, dass sich der Rechtsstreit bezüglich der Anfechtung des Beschlusses zu TOP 17 in der Hauptsache erledigt hat;.

  • BGH, 23.02.2018 - V ZR 101/16

    Schadensersatzanspruch eines Wohnungseigentümers gegen die restliche

    Auszug aus LG Berlin, 26.06.2018 - 55 S 225/16
    Verletzen die Wohnungseigentümer ihre Verpflichtung zur Mitwirkung an einer ordnungsgemäßen Verwaltung, etwa indem erkannte Mängel nicht rechtzeitig angezeigt oder beseitigt, Kostenvorschüsse nicht rechtzeitig eingezahlt oder eine Maßnahme ordnungsgemäßer Verwaltung abgelehnt oder verzögert wird, können sie einem einzelnen in seinem Sondereigentum geschädigten Miteigentümer zum Schadensersatz verpflichtet sein (vgl. BGH, WuM 2018, 446; OLG München, NZM 2009, 130; OLG Hamm, ZMR 2005, 808; OLG Düsseldorf, WuM 1999, 355; jeweils nach juris ).

    Irgendwelche Einwirkungspflichten der Beklagten, die sich allein aus ihrer Stellung als Wohnungseigentümer ableiten ließen, bestehen hingegen nicht (vgl. BGH WuM 2018, 446, juris).

  • BGH, 04.05.2018 - V ZR 203/17

    Sanierungspflichten in einem in Wohnungs- und Teileigentum aufgeteilten Altbau

    Auszug aus LG Berlin, 26.06.2018 - 55 S 225/16
    Zwar kommt es bei dem auf § 21 Abs. 8 WEG beruhenden Ersetzungsantrag darauf an, ob der geltend gemachte Anspruch im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung besteht (vgl. BGH MDR 2018, 921, juris).
  • BGH, 15.01.2010 - V ZR 114/09

    Wohnungseigentum: Anfechtung eines Negativbeschlusses; Vorbefassung der

    Auszug aus LG Berlin, 26.06.2018 - 55 S 225/16
    Jedoch ist ein Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage nach § 21 Abs. 8 WEG grundsätzlich nur dann zu bejahen, wenn zuvor versucht wurde, eine Entscheidung der Wohnungseigentümer herbeizuführen (vgl. BGH, NZM 2010, 205, juris).
  • BGH, 03.06.2016 - V ZR 166/15

    Jahresabrechnung der Wohnungseigentümergemeinschaft: Umlage der Kosten des

    Auszug aus LG Berlin, 26.06.2018 - 55 S 225/16
    Nachdem es aber ausgeschlossen ist, eine einzige Einzelabrechnung anzufechten, und im Zweifel dasjenige gewollt ist, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und der wohlverstandenen Interessenlage entspricht (vgl. BGH MDR 2016, 1375; BGH WRP 2011, 1606, juris), war der Klageantrag unter Berücksichtigung des Rechtsschutzziels und des späteren Vorbringens der Kläger dahin zu verstehen, dass sämtliche Einzelabrechnungen von der Anfechtung erfasst sein sollten.
  • BGH, 16.05.2013 - I ZR 216/11

    Kinderhochstühle im Internet II

    Auszug aus LG Berlin, 26.06.2018 - 55 S 225/16
    Klageanträge sind nach allgemeiner Ansicht einer Auslegung zugänglich (vgl. etwa BGH MDR 2014, 236, juris, Rn. 23).
  • BGH, 13.07.2012 - V ZR 94/11

    Wohnungseigentum: Schadensersatzanspruch eines Sondereigentümers wegen

    Auszug aus LG Berlin, 26.06.2018 - 55 S 225/16
    Soweit die Kläger geltend machen, der Beschluss vom 23.04.2014 sei inhaltlich unzureichend (insbesondere hinsichtlich des Budgets), ist dies unerheblich, denn da sie ihn nicht angefochten haben, sind sie wie alle Eigentümer daran gebunden und können eine fehlende Ordnungsgemäßheit nicht mehr einwenden (vgl. BGH WuM 2012, 516, Rn. 11 bei juris).
  • BGH, 12.05.2011 - I ZR 20/10

    Schaumstoff Lübke

    Auszug aus LG Berlin, 26.06.2018 - 55 S 225/16
    Nachdem es aber ausgeschlossen ist, eine einzige Einzelabrechnung anzufechten, und im Zweifel dasjenige gewollt ist, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und der wohlverstandenen Interessenlage entspricht (vgl. BGH MDR 2016, 1375; BGH WRP 2011, 1606, juris), war der Klageantrag unter Berücksichtigung des Rechtsschutzziels und des späteren Vorbringens der Kläger dahin zu verstehen, dass sämtliche Einzelabrechnungen von der Anfechtung erfasst sein sollten.
  • BGH, 13.01.2012 - V ZR 129/11

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Anforderungen an die Einladung zu einer

    Auszug aus LG Berlin, 26.06.2018 - 55 S 225/16
    Dies erfordert neben der ausreichenden Bezeichnung des Beschlussgegenstands im Einzelfall, dass mit der Einladung Unterlagen zur Verfügung gestellt werden, um den Eigentümern eine inhaltliche Befassung mit dem Beschlussgegenstand zu ermöglichen (vgl. BGH ZMR 2012, 380, Rn. 12 bei juris).
  • OLG München, 14.09.2006 - 34 Wx 49/06

    Angabe des Beschlussgegenstandes in Ladung zur Wohnungseigentümerversammlung bei

    Auszug aus LG Berlin, 26.06.2018 - 55 S 225/16
    Grundsätzlich gilt, dass je bedeutsamer oder schwerwiegender die Angelegenheit für die Eigentümer und je geringer der Wissensstand des einzelnen Eigentümers ist, desto ausführlicher die Bezeichnung in der Einladung sein muss (OLG München, ZMR 2006, 954, juris).
  • BGH, 09.12.2016 - V ZR 124/16

    Wohnungseigentum: Instandhaltung und Instandsetzung von Gemeinschaftseigentum;

  • BGH, 15.01.2010 - V ZR 72/09

    Wohnungseigentum: Vermietung an wechselnde Feriengäste als zulässige Wohnnutzung;

  • BGH, 23.08.2001 - V ZB 10/01

    Veräußerung des Wohnungseigentums während eines rechtshängigen

  • BGH, 18.06.2010 - V ZR 193/09

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Beschlussfassungskompetenz über besondere

  • BGH, 02.10.2015 - V ZR 5/15

    Wohnungseigentumssache: Zulässigkeit und Begründetheit einer

  • OLG München, 28.11.2008 - 34 Wx 24/07

    Ordnungsgemäße Verwaltung von Wohnungseigentum: Schadenersatzanspruch eines

  • OLG Hamm, 11.01.2005 - 15 W 402/04

    Verhältnis von Beschlußanfechtung und Schadensersatzpflicht im

  • LG Hamburg, 12.11.2014 - 318 S 74/14

    Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Negativbeschluss über eine

  • OLG Düsseldorf, 08.02.1999 - 3 Wx 369/98

    Ansprüche der Eigentümergemeinschaft wegen eines Wasserschadens eines

  • LG München I, 10.06.2010 - 36 S 3150/10

    Wohnungseigentümerversammlung: Beschlusskompetenz für eine Eventualversammlung;

  • KG, 09.06.2009 - 24 W 357/08

    Wohnungseigentum: Auslegung eines Beschlusses über die Begründung von

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht